Vergleich
Die Österreichische Zahnärztekammer Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien, Österreich vertreten durch Dr. Friedrich Schulz , Rechtsanwalt, 1010 Wien, Stock im Eisen-Platz 3/29 und die Urban Technology GmbH Brunnenstraße 128, 13355 Berlin, Deutschland vertreten durch SAXINGER Rechtsanwalts GmbH, 4020 Linz, Böhmerwaldstraße 14, haben nachstehenden Vergleich geschlossen:
Die Urban Technology GmbH verpflichtet sich es zu unterlassen,
- Werbung für zahnärztliche Leistungen in österreichischen Fernsehsendern zu betreiben und/oder betreiben zu lassen, insbesondere durch einen Fernsehspot im Fernsehsender ATV, mit dem unter Hinweis auf die Website www.drsmile.at für Zahnschienen geworben wird.
- im Gebiet der Republik Österreich Plakatwerbung für zahnärztliche Leistungen zu betreiben und/oder betreiben zu lassen, z.B. dadurch, dass Plakate mit Hinweisen auf geradere Zähne durch Anwendung einer klaren Alternative zur Zahnspange und die Website „drsmile.at/wien" entlang von Straßen oder in U-Bahn-Stationen angebracht werden;
- im Gebiet der Republik Österreich für zahnärztliche Leistungen Werbungen durch die Verteilung von Flugblättern zu betreiben und/oder betreiben zu lassen, z.B. dadurch, dass Flugblätter als Beilagen mit in Österreich vertriebenen Zeitungen verbreitet werden;
- zahnärztliche Leistungen in Österreich in öffentlichen Ankündigungen, wie z.B. in Flugblättern, welche als Beilagen mit in Österreich vertriebenen Zeitungen verbreitet werden, dadurch anzupreisen und/oder anpreisen zu lassen, dass darin Rabatte, welche nur befristet innerhalb einer Aktionszeit gewährt werden, angekündigt werden.